Vorstand

Der Vorstand des Vereins kümmert sich im Auftrag der Stadt um die Städtepartnerschaft und besteht derzeit aus zehn Mitgliedern: dem Vorsitzenden Heinz Öhmann, der stellvertretenden Vorsitzenden Brigitte Exner, dem Kassierer Michael Hüby, dem Schriftführer Josef Samberg und den Beisitzer/innen Eveline Hülsmann-Roebrock, Verena Look, Angelika Melis, Birgitta Siepelmeyer und Gottfried Uphoff

Die Stadt Coesfeld als Trägerin der Städtepartnerschaft ist in der Person der Bürgermeisterin Eliza Diekmann-Cloppenburg als geborenes Mitglied im Vorstand vertreten.

Fotograf; Hartwig Heuermann

Fotograf: Hartwig Heuermann

Historie der Städtepartnerschaft

Im Jahr 1977, als die Menschen ind Europa die gegenseitigen Vorurteile abbauen, Grenzen überwinden und Freundschaften aufbauen wollten, haben die Städte De Bilt in der Provinz Utrecht in den Niederlanden und Coesfeld im Münsterland eine offizielle Partnerschaft beurkundet. Dieses war der Beginn einer lebendigen Städtepartnerschaft, die  durch eine Vielzahl von Aktivitäten und Begegnungen von Vereinen, Verbänden, den Schulen, der Kommunalpolitik und damit einer enormen Breite in der Bevölkerung beider Städte geprägt ist. Das gegenseitige Kennenlernen, die Begegnungen und der sprachliche Austausch waren seither wichtige Bestandteile der Partnerschaft, an denen zwischenzeitlich Tausende teilgenommen haben.

Diese Städtepartnerschaft, als Teil der europäischen Gemeinschaft, wurde zwischenzeitlich 1983 und 2003 von den jeweiligen Bürgermeistern offiziell mit der Zielsetzung bestätigt,  um weiterhin den europäischen Bürgersinn und den kulturellen Austausch zu ermöglichen  und um Menschen verschiedener Länder zusammenzubringen. Vor diesem Hintergrund erfolgten mit städtischer Unterstützung folgende Aktivitäten:

  • Fußballspiele, Tennis- und Golfturniere
  • Gegenseitige Besuche und gemeinsame Projekte verschiedener Schulen
  • gemeinsame Ausstellungen von Vogelfreunden
  • gemeinsame Präsentationen von Kunstwerken durch heimische Künstler
  • Austausch und gemeinsames Musizieren von Musikgruppen
  • kollegialen Austausch von den Feuerwehren und des Roten Kreuzes
  • Radtouren in die Partnerstädte und deren Umgebung

Seit April 2022 ist dem neugegründeten Partnerschaft Coesfeld – De Bilt e.V. seitens des Coesfelder Stadtrates offiziell die Partnerschaftsarbeit übertragen worden, damit auf einem breiten Fundament von Mitgliedern die Verbindungen in die Partnerstadt De Bilt nicht nur zu halten, sondern weiter auszubauen. Der Partnerschaftsverein hat diese Aufgabe mit Engagement übernommen und bietet allen Interessierten in Coesfeld und Umgebung an, mitzuwirken an dem Austausch mit den Menschen in De Bilt aber auch die Kultur, die Sprache und die Niederlande insgesamt kennenzulernen.

Finanzielle Unterstützung des Vereins durch Spenden

Möchten Sie als Privatperson, Unternehmen oder andere Organisation die Partnerschaft Coesfeld – DeBilt e.V. bei der Erfüllung ihrer Aufgaben generell oder für ein bestimmtes Projekt unterstützen? Dann haben Sie die Möglichkeit für die Vereinsarbeit zu spenden.

Da der Verein vom Finanzamt Coesfeld mit Bescheid vom 10.8.2022 als gemeinnützig anerkannt ist, können Sie Spenden an den
Verein bei Ihrer Steuererklärung angeben. Der Verein kann Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen.

Kontoverbindung:
Partnerschaft Coesfeld – De Bilt e.V.
Sparkasse Westmünsterland
IBAN: DE85 4015 4530 0050 5443 52

Fördermöglichkeiten durch den Verein

Planen Sie eine Bildungsreise in die Niederlande oder empfangen Sie als Coesfelder Organisation Gäste aus De Bilt? Dann kann eine finanzielle Förderung durch den Partnerschaftsverein für Sie von Interesse sein.

Der Partnerschaftsverein bietet im Rahmen seiner Aufgaben finanzielle Förderungen für Bildungsfahrten in die Niederlande und für den Empfang von Gästen aus De Bilt. Näheres entnehmen Sie der Grundsatzregelung des Vereins zur Verwendung der städtischen Haushaltsmittel.

Antragsteller können den formlosen Antrag per Mail an debilt@coesfeld.de schicken. Eine Förderung kann nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel erfolgen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

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